Sie sind ein eingetragener Verein und bieten zum Beispiel digitale Veranstaltungsbuchungen, digitale Raumvermietungen, einen Merchandising Shop etc. an? Dann könnte auch Ihre Internetpräsenz vom BFSG (§ 2 Nummer 26 BFSG „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“) betroffen sein.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können.