Impressum bei Onlinemedien [Update 26.3.14]
Wer gegen die gesetzlichen Anforderungen zur Impressumspflicht verstößt, kann mit sehr hohen Geldbuße belangt werden. Unter „Telemedien“ fällt grundsätzlich jeder Online-Auftritt, es sei denn, es handelt sich um eine familiäre und private Webseite. Welche Grundangaben im Impressum gemacht werden müssen, hat das Bundesministerium der Justiz in einer Faktenliste (ab Seite 4) zusammengefasst.
Mit sogenannten Impressumsgeneratoren im Internet lässt sich ein individuelles Impressum per Mausklick erstellen. Das ersetzt jedoch keine Rechtsberatung.
Die Impressumspflicht gilt im Übrigen auch für gewerbliche Auftritte bei sozialen Netzwerken wie Facebook, und dort auch in der mobilen Version. Da es bei Facebook kein eigenes Feld für das Impressum gibt [das gibt es neuerdings nun doch – hier weiterlesen], müssen die Angaben bzw. der Link zum Impressum auf der Fanpage bereits ersichtlich sein. Dafür eignet sich am besten das Feld „Info“.
Weitere Hintergrundinformationen:
- 3.000 Euro Strafe für verstecktes Impressum / zeit.de
- Anleitung zum sicheren Facebook-Impressum / allfacebook.de
Autor: Jörg Rennerich (Geschäftsführender Gesellschafter, Diplom Designer)