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Insights 2014 | Illustration fliegender Mops

Bildankauf und Social-Media-Nutzung

Viele Kunden möchten den Ankauf von Fotos direkt über ihre Agentur abwickeln. Der Vorteil: Agenturen verfügen in der Regel über eigene Accounts bei einer Vielzahl von Stockarchiven – der Ankauf für den Kunden ist deshalb unkompliziert und schnell. Je nachdem, um welches Stockarchiv es sich handelt, kann dies jedoch weitreichende Folgen für die zukünftige Nutzung der Fotos haben.
Freitag, 24. Januar 2014

Denn nicht jedes Stockarchiv bietet eine Übertragung der Bildrechte auf den Kunden an. Grundsätzlich können von Agenturen angekaufte Fotos auch für weitere Projekte des Kunden verwendet werden. Die Rohdaten dürfen dabei jedoch nicht aus der Hand gegeben, nicht an den Kunden weitergegeben werden. Bei einigen Bilddatenbanken ist es möglich, die Bildrechte auf den Kunden zu übertragen: dazu gehören Thinkstock (direkte Absprache mit Kundenberater), Shotshop, Panthermedia und Getty Images. Der Kunde kann dann die Bilder im Rahmen der Lizenzvereinbarung selbst verwenden. Bei Fotolia, Istockphoto und Shutterstock können Bildrechte dagegen nicht bzw. nur zu erschwerten Bedingungen übertragen werden.

Für den Einsatz von Fotos aus Stockarchiven für Social-Media-Plattformen, haben wir nachgefragt. Bei vielen Bildagenturen können Standardlizenzen auch für Social-Media-Zwecke genutzt werden, wenn das angekaufte Foto in eine Collage bzw. in ein gestalterisches Gesamtensemble integriert ist. Originale Bilder dürfen in der Regel nicht hochgeladen werden. Zu den weiteren Bestimmungen:

panthermedia, Shotshop, Thinkstock, istockphoto

Das Foto darf nicht als reine Rohdatei für Social-Media-Zwecke verwendet werden. Es darf nur das Endprodukt hochgeladen werden. Bei panthermedia und Shotshop ist der Einsatz eines Fotos zusätzlich nur mit Wasserzeichen oder deutlichen Urhebervermerk erlaubt.

Getty Images

Bei lizenzpflichtigen Fotos von Getty Images gibt es eine spezielle Social-Media-Lizenz. Beim Kauf des Fotos “Internet und App” als Verwendung angeben und dann Punkt 4 “Web – Social Media” auswählen. Lizenzfreie Fotos benötigen keine zusätzliche Social-Media-Lizenz. Dabei ist es jedoch wichtig, dass das Foto in das Endprodukt eingebunden sein muss. gettyimages.de

Fotolia

Hier sind Fotos nur in der Größe XS und S für Social Media verwendbar. Die Fotos können als Rohdaten hochgeladen werden, müssen jedoch lesbar Urheber und den Namen der Bildagentur enthalten. Das Bild darf maximal 1.000×1.000 Pixel sein. Bei der Einbindung des Fotos in ein Branding oder eine Collage, darf das Bild 1.600×1.600 Pixel groß sein. Allerdings müssen auch hier die zusätzlichen Urheberverweise gemacht werden, auch dann, wenn es sich um einen Auszug aus einer Printpublikation handelt, die in Social Media abgebildet wird. de.fotolia.com

shutterstock

Es gibt Standardlizenzen für den Social-Media-Einsatz, jedoch nur für kleine und mittelgroße Bildgrößen. Bilder, die für den redaktionellen Gebrauch deklariert sind, dürfen nicht für Facebook & Co. eingesetzt werden. shutterstock.com/de

Photocase

Nur mit Einwilligung des Fotografen, darf ein Foto für Social Media eingesetzt werden. photocase.de

Diese Angaben sind ohne Gewähr, da sich die Bedingungen ändern können. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bildagentur für verbindliche Angaben.

Katja Karina Kapelle

Katja schreibt, konzipiert und kontaktet im publicgarden. Hier bloggt sie zu Themen und Fragestellungen aus der Projektarbeit, die für Kunden im Print- und Onlinebereich immer wieder relevant sind.

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Katja bei publicgarden