Bildankauf und Social-Media-Nutzung
Denn nicht jedes Stockarchiv bietet eine Übertragung der Bildrechte auf den Kunden an. Grundsätzlich können von Agenturen angekaufte Fotos auch für weitere Projekte des Kunden verwendet werden. Die Rohdaten dürfen dabei jedoch nicht aus der Hand gegeben, nicht an den Kunden weitergegeben werden. Bei einigen Bilddatenbanken ist es möglich, die Bildrechte auf den Kunden zu übertragen: dazu gehören Thinkstock (direkte Absprache mit Kundenberater), Shotshop, Panthermedia und Getty Images. Der Kunde kann dann die Bilder im Rahmen der Lizenzvereinbarung selbst verwenden. Bei Fotolia, Istockphoto und Shutterstock können Bildrechte dagegen nicht bzw. nur zu erschwerten Bedingungen übertragen werden.
Für den Einsatz von Fotos aus Stockarchiven für Social-Media-Plattformen, haben wir nachgefragt. Bei vielen Bildagenturen können Standardlizenzen auch für Social-Media-Zwecke genutzt werden, wenn das angekaufte Foto in eine Collage bzw. in ein gestalterisches Gesamtensemble integriert ist. Originale Bilder dürfen in der Regel nicht hochgeladen werden. Zu den weiteren Bestimmungen:
panthermedia, Shotshop, Thinkstock, istockphoto
Das Foto darf nicht als reine Rohdatei für Social-Media-Zwecke verwendet werden. Es darf nur das Endprodukt hochgeladen werden. Bei panthermedia und Shotshop ist der Einsatz eines Fotos zusätzlich nur mit Wasserzeichen oder deutlichen Urhebervermerk erlaubt.
Getty Images
Bei lizenzpflichtigen Fotos von Getty Images gibt es eine spezielle Social-Media-Lizenz. Beim Kauf des Fotos “Internet und App” als Verwendung angeben und dann Punkt 4 “Web – Social Media” auswählen. Lizenzfreie Fotos benötigen keine zusätzliche Social-Media-Lizenz. Dabei ist es jedoch wichtig, dass das Foto in das Endprodukt eingebunden sein muss. gettyimages.de
Fotolia
Hier sind Fotos nur in der Größe XS und S für Social Media verwendbar. Die Fotos können als Rohdaten hochgeladen werden, müssen jedoch lesbar Urheber und den Namen der Bildagentur enthalten. Das Bild darf maximal 1.000×1.000 Pixel sein. Bei der Einbindung des Fotos in ein Branding oder eine Collage, darf das Bild 1.600×1.600 Pixel groß sein. Allerdings müssen auch hier die zusätzlichen Urheberverweise gemacht werden, auch dann, wenn es sich um einen Auszug aus einer Printpublikation handelt, die in Social Media abgebildet wird. de.fotolia.com
shutterstock
Es gibt Standardlizenzen für den Social-Media-Einsatz, jedoch nur für kleine und mittelgroße Bildgrößen. Bilder, die für den redaktionellen Gebrauch deklariert sind, dürfen nicht für Facebook & Co. eingesetzt werden. shutterstock.com/de
Photocase
Nur mit Einwilligung des Fotografen, darf ein Foto für Social Media eingesetzt werden. photocase.de
Diese Angaben sind ohne Gewähr, da sich die Bedingungen ändern können. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bildagentur für verbindliche Angaben.